Förderrichtlinien

Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Erziehung, Bildung, Kunst, sowie des Sports.

Die in Abs. 1 genannten Stiftungszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:


Unterstützung von

  • Erziehungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Vereinen
  • Museen, Kunstprojekten, Veranstaltungen und deren öffentliche Präsentation

Förderung von Vorhaben, die geeignet sind,

  • die Aus- und Weiterbildung junger Menschen zu unterstützen,
  • die körperliche Fitness zu steigern und
  • soziale Kompetenzen zu erwerben

Die Unterstützung und Förderung kann erfolgen durch

  • Gewährung von Stipendien, Darlehen, Zuschüssen, Sach- und sonstigen dem Stiftungszweck dienenden Leistungen für Einzelpersonen und Gruppen
  • Aussetzung von Preisen für Einzelpersonen und Gruppen

Gefördert werden natürliche Personen sowie juristische Personen, sofern die Stiftungszwecke erfüllt werden. Auch eine Beteiligung an Projekten anderer Stiftungen oder Förderungen ist möglich, sofern diese gemeinnützig sind und den Stiftungszielen entsprechen .
Eine nachträgliche Förderung von abgeschlossenen Projekten ist nicht möglich. Preise für Einzelpersonen oder Gruppen sind hiervon nicht betroffen.

Der Focus soll auf der Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegen, die aus bildungsfernen oder sozial benachteiligten Bereichen kommen, um so die Chancengleichheit zu erhöhen.

Es werden hauptsächlich Projekte und Personen aus dem Rhein-Main-Gebiet gefördert. Sollte sich ein Anschlussprojekt in anderen Teilen Deutschland ergeben, so ist eine Förderung nach eingehender Prüfung in Ausnahmefällen möglich.

Fördergeldempfänger verpflichten sich, den Vorstand über weitere Fördermittelgeber zu informieren. Sie verpflichten sich, dem Vorstand über den Fortgang des Projekts zu berichten.
Ein Antrag auf Förderung ist schriftlich an den Vorstand zu stellen.

Er soll enthalten

  • Eine Vorstellung der zu fördernden Einrichtung oder der Person
  • Eine detaillierte Beschreibung des Projekts oder der Person, aus der die Förderungswürdigkeit hervorgeht
  • Darlegung der Finanzierung
  • Eine Erklärung, in welcher Höhe bereits Förderzusagen von anderer Stelle zugesagt wurden oder ob derartige Verfahren laufen
  • Eine Erklärung, dass der Antragsteller die Ziele und Förderrichtlinien der Stiftung anerkennt und seiner Dokumentation der Mittelverwendung und Berichtspflicht nachkommt.

Nach einer ersten Überprüfung wird der Vorstand weitere Informationen anfordern.